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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen pure-spire (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Fugenabdichtungs- und Versiegelungsleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Die Angebote basieren auf einer Vor-Ort-Besichtigung und den zum Zeitpunkt der Besichtigung erkennbaren Gegebenheiten. Stellt sich bei Arbeitsbeginn ein abweichender Sachverhalt heraus, kann eine Anpassung des Angebots erforderlich sein.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung. Zusätzliche oder abweichende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch Verletzung dieser Pflichten entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

Bei umfangreicheren Aufträgen kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

6. Ausführungsfristen

Termine und Fristen werden nach bestem Bemühen eingehalten. Verzögerungen aufgrund unvorhergesehener Umstände (z. B. ungünstige Witterung, Lieferengpässe bei Materialien) berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen unverzüglich informieren.

7. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Arbeiten fachgerecht und unter Verwendung qualitativ hochwertiger Materialien ausgeführt werden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. Die Gewährleistung umfasst Material- und Verarbeitungsmängel, nicht jedoch normale Abnutzung oder Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder bauliche Veränderungen durch Dritte.

Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.

Die Haftung ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

9. Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel bei der Abnahme zu rügen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Benutzung nimmt oder nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung eine Abnahme verlangt.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den eingebauten Materialien vor, soweit dies rechtlich zulässig ist.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wien, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: August 2026